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Aktuell: Früherkennung und Frühförderung an Interdisziplinären Frühförderstellen im Kontext des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Ein zusammenführender Brückenschlag zwischen insular diskutierten Weiterentwicklungsaspekten

Gerhard Krinninger

Abstract


Zwei Aspekte nehmen für die Weiterentwicklung der Komplexleistung Frühförderung zentrale Bedeutung ein: Die Ausgangssituation und die Richtung der Weiterentwicklung. Zur Ausgangssituation: Es ist bekannt, dass die Komplexleistung Frühförderung in vielen Bundesländern bislang nicht flächendeckend umgesetzt wurde (vgl. u.a. ISG 2012, 3) und die Quote ihrer Inanspruchnahme mit hoher Gewissheit nicht einmal die Hälfte der leistungsberechtigten Kinder umfasst (vgl. KiGGS 2008, 89; ISG 2012, 24f; DVfR 2019, 1). Das bedeutet, dass eine relevante Gruppe von Kindern im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und teilhabehinderlichen Kontextfaktoren im Sinne des BTHG nicht in den Genuss der benötigten umfassenden Behandlung, Förderung und Beratung kommt. Augenscheinlich wirken Informations-, Zugangs- und Umsetzungsbarrieren einer Inanspruchnahme entgegen. Diese Barrieren gilt es zu identifizieren und abzubauen. [...]

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/fi2020.art15d