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Sind wir nicht alle ein bisschen "psycho"? Berufsbezeichnungen nicht-approbierter Therapeuten

Stefan Flach-Bulwan

Abstract


„Voll krass – du bist ja echt total psycho“, bekam ein 11-jähriger Klient an seiner Schule zu hören – und das war bestimmt nicht schmeichelnd gemeint. Wer eine solche Äußerung wagt, sollte sich nach der aktuellen Rechtsauffassung in Deutschland in acht nehmen, ob er das Wortfragment „psycho“ überhaupt verwenden darf, ohne über den Vorwurf der Beleidigung hinaus eine Verwechslung mit geschützten Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen, nämlich „Psychotherapeut“, „Psychotherapie“ und „psychotherapeutisch“, zu riskieren. Nach der Meinung von Günter Jerouschek (Jerouschek / Eichelberger 2004) beinhaltet nahezu jede Verwendung des Wortes oder Wortteils „psycho“ einen Straftatbestand, sofern sie nicht gesetzeskonform erfolgt. Dabei handelt es sich bei Jerouschek keineswegs um einen Psychotherapeuten, der um seine werbewirksame, anerkannte und Gewinn bringende Titelhoheit fürchtet, sondern um einen Juristen, den Herausgeber eines Kommentares zum Psychotherapeutengesetz (Jerouschek 2003) und Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Geschichte des Strafrechts an der Universität Jena. [...]

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/ktb2013.art16d

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