Recht: Kostenübernahme des Heilpädagogischen Reitens für Kinder im Vorschulalter
Abstract
In Dortmund wurde durch ein Kind im Vorschulalter ein Prozess vor dem Sozialgericht geführt, durch den wir auf ein Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichts vom 18.5.2006 aufmerksam wurden. Der Vorsitzende Richter in Dortmund bezog sich auf dieses Urteil. Im Leitsatz des bayrischen Urteils heißt es, dass "Heilpädagogisches Reiten eine besondere Form der Eingliederungshilfe ist und speziell für Kinder im Vorschulalter, [...] von Bedeutung ist". Dieser Leitsatz unterstreicht unseres Erachtens ausreichend zum einen, dass das Heilpädagogische Reiten eine Form der in den Vorschriften des SGB XII (früher BSHG) und SGB IX genannten Hilfeleistungen ist, und verdeutlicht zum anderen die Abgrenzung zur Hippotherapie als physiotherapeutischer Behandlung mit dem Pferd.