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Pferde im Einsatz in Förderung und Therapie - Luxustiere oder Nutztiere? Rechtliche Hintergründe zu Haftungsfragen (deutsches Recht)

Hans Scholzen

Abstract


In der Praxis gibt es vielfältige Varianten und Möglichkeiten der Nutzung fremder Pferde. So mieten Freizeitreiter Pferde zum Ausritt, der Reitverein stellt seinen Mitgliedern Pferde zum Reiten in der Bahn und im Gelände zur Verfügung, der gewerbliche Pferdevermieter verdient u. a. mit dem Vermieten von Schulpferden sein Geld, bessere Reiter bereiten die Pferde der weniger guten Reiter gegen Entgelt oder auch aus ¬eigenem Antrieb. Vereine leihen auch Pferde von Einstallern aus, um diese im Rahmen der Ausbildung ihrer Mitglieder zu nutzen, und dies in allen Sparten wie Dressur, Springen, Voltigieren, aber auch im Bereich Förderung und Therapie mit dem Pferd. Zwei große Teilbereiche sind hier im Hinblick auf die auftretende Haftung bei Unfällen in Zusammenhang mit dem Pferd zu unterscheiden. Dies ist zum einen die Tierhalterhaftung für „Luxustiere“. Davon zu unterscheiden ist die Haftungslage, wenn die Pferde als Nutztiere gehalten werden. Zwei weitere Rechtsbegriffe, auf die eingegangen werden soll, sind die des Tierhalters im Rechtssinne und des Tierhüters.

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