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Editorial
Abstract
Liebe Leserinnen und Leser,
das Bundeskinderschutzgesetz erfindet den Kinderschutz nicht neu, sondern ergänzt und bündelt eine Reihe diesbezüglicher gesetzlicher Regelungen: Der präventive Ausbau früher Hilfen wird forciert, kooperative Verfahren - gerade bei notwendig werdenden Interventionen - beziehen jetzt alle beteiligten Institutionen ein, Fachkräfte des Kinderschutzes kommen auch außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe zum Einsatz; Kinderschutz wird als Querschnittsaufgabe verstanden und die Organisation verbindlicher Netzwerkstrukturen hervorgehoben.
das Bundeskinderschutzgesetz erfindet den Kinderschutz nicht neu, sondern ergänzt und bündelt eine Reihe diesbezüglicher gesetzlicher Regelungen: Der präventive Ausbau früher Hilfen wird forciert, kooperative Verfahren - gerade bei notwendig werdenden Interventionen - beziehen jetzt alle beteiligten Institutionen ein, Fachkräfte des Kinderschutzes kommen auch außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe zum Einsatz; Kinderschutz wird als Querschnittsaufgabe verstanden und die Organisation verbindlicher Netzwerkstrukturen hervorgehoben.
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2014.art57d