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Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen. Kooperationspartner in präventiven Netzwerken für entwicklungsgefährdete Kinder und deren Familien
Abstract
Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz ist die Kooperation und Vernetzung aller für das Wohl und die Entwicklung von Kindern verantwortlichen Institutionen, professionellen Dienste und Fachpersonen gesetzlich gefordert. Darin spielt die Interdisziplinäre Frühförderung eine sehr wichtige Rolle. Die in diesem Beitrag vorgenommene Analyse der Stärken und Schwächen der beiden Systeme Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen zeigt, dass sie − bei erheblichen Gemeinsamkeiten − in einem komplementären Verhältnis zueinander stehen. Daher können von einer systematischen Vernetzung und Verantwortungsgemeinschaft beide Systeme profitieren − zugunsten des Wohls und der Entwicklung von Kindern mit psychosozialen Risiken
Schlagworte
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/fi2013.art04d