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Recht & Sicherheit: Rechts- und Versicherungswesen beim Mieten von Pferden für die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd in Deutschland

Kathrin Bohmert

Abstract


Verfügt eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung über eine Fachkraft für die Heilpädagogische Förderung (HFP) mit dem Pferd (DKThR), besitzt jedoch keine eigenen Pferde, so besteht für die Durchführung der HFP die Möglichkeit, Pferde von einem Kooperationspartner zu mieten. Ein naheliegender Kooperationspartner ist in einem solchen Fall oft ein ortsansässiger Reit- oder Voltigierverein. Doch auch eine Kooperation mit anderen, vereinslosen Durchführungsorten ist durchaus möglich.

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/mup2016.art27d