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Editorial

Heike M. Buhl, Johanna Hilkenmeier

Abstract


Das zunehmende Bewusstsein um die gemeinsame Verantwortung von Elternhaus und Schule sowohl für Erziehung als auch für Bildung von Schülerinnen und Schülern macht die Notwendigkeit einer Kooperation zwischen Lehrkräften und Eltern augenfällig. Im Aufgabenkanon von Lehrkräften ist aus der Elternarbeit eine Arbeit mit Eltern für gemeinsame Ziele geworden (Sacher, Sliwka, Tschöpe-Scheffler, Walper & Wild, 2013). Voraussetzung für Kooperation zwischen Elternhaus und Schule ist, dass beide Parteien interagieren (Epstein, 2002). Dies geschieht informell, wie z. B. bei Schulfeiern, oder auch bei formellen, gesetzlich geregelten Anlässen, wie Elternsprechtagen. Die dabei geführten Gespräche zwischen einer Lehrkraft, den Eltern oder einem Elternteil sowie ggf. der Schülerin oder dem Schüler dienen dazu, über die Lern- und Leistungsentwicklung der Schülerin bzw. des Schülers zu informieren und zu beraten (Schulgesetz Nordrhein-Westfalen, § 44). Ziel ist es letztendlich, Eltern zu einem günstigen Engagement für die schulische Bildung ihres Kindes zu befähigen und zu motivieren (Hoover-Dempsey & Sandler, 1995; vgl. Wild & Lorenz, 2010).[…]

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/peu2017.art20d

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