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Haus des Jugendrechts. Die Chance für eine gelingende Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren

Karin Würden

Abstract


Das Haus des Jugendrechts Leipzig setzt in seinen Verfahrensabläufen teilweise schon die Empfehlungen des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren um. Die Erfahrungen in der Zusammenlegung der Behörden sind positiv. Sie dienen nicht der restriktiven, sondern der jugendhilfeorientierten Reaktion auf Straftaten.

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2019.art35d