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Kooperation von Polizei und Kinder- und Jugendhilfe in den Häusern des Jugendrechts. Ein kritischer Blick
Abstract
Das Schicksal eines jungen Beschuldigten im Jugendstrafverfahren hängt in der Mehrzahl der Fälle von einer frühzeitig tätigen engagierten Jugendhilfe/Jugendgerichtshilfe ab. Die Einrichtung eines „Hauses des Jugendrechts“ ohne Berücksichtigung der bisherigen regionalen Jugendarbeit bildet dafür jedoch oftmals keine geeignete Lösung.
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2019.art36d