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Rechtsbeitrag: Zum Regierungsentwurf KJSG vom 12.4.2017 (Stand: 17.4.2017)

Reinhard Joachim Wabnitz

Abstract


Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz/KJSG (im Folgenden: E 2017 oder SGB VIII) hat sich die Bundesregierung, wie auch zuvor bereits das BMFSFJ mit dem Referentenentwurf vom 17. 3. 2017, von den bisherigen zentralen Reformvorstellungen mit Blick auf eine breit angelegte Reform des SGB VIII verabschiedet (insbesondere betreffend: inklusives Leistungssystem; neue Finanzierungsformen und Verbesserung der Steuerungsinstrumente der Jugendämter; Rechtsanspruch auch von Kindern und Jugendlichen auf Hilfe zur Erziehung; grundlegende Umgestaltung der materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 27ff SGB VIII). Gleichwohl handelt es sich auch bei dem E 2017 noch um ein sehr ambitioniertes, breit angelegtes Reformprogramm mit 52 Änderungen allein zum SGB VIII sowie weiteren zum KKG, zum BGB, zum JGG, zum SGB V und SGB X. Auf die wichtigsten geplanten Änderungen, die im Wesentlichen zum 1.1.2018 in Kraft treten sollen, wird im Folgenden eingegangen (aus Platzgründen ohne Anmerkungsapparat).

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2017.art51d