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„Zu jung für eine Strafe“. Theorie und Praxis im jugendstrafrechtlichen Einzelfall
Abstract
Im justiziellen Zusammenhang muss genau hingeschaut werden, was im Einzelfall erforderlich und machbar ist. Mit der von Hans Göppinger geprägten und von Michael Bock ausdifferenzierten Angewandten Kriminologie liegt eine geeignete und praxiserprobte Beurteilungsgrundlage vor.
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2017.art63d