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Editorial
Abstract
Liebe Leserinnen und Leser,
die Bedeutung diagnostischer Ansätze nimmt in der Kinder- und Jugendhilfe aktuell zu – nicht zuletzt aufgrund fachlicher Risikoabschätzungen und rechtlicher Regelungen. Prominente Beispiele hierfür sind Risikoeinschätzungen bei einer Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VIII) oder Feststellungsverfahren einer seelischen Behinderung (§ 35 a SGB VIII). Die Fachdiskussion und Praxis wird durch eine stark auf Risiken ausgerichtete Diagnostik und sehr unterschiedliche Diagnostikansätze geprägt. Unterscheiden lassen sich ein stärker medizinnaher, standardisierter, klassifikatorischer Diagnostikansatz und ein stärker sozialpädagogischer, einzelfallorientierter, rekonstruktiver Fallverstehensansatz.
die Bedeutung diagnostischer Ansätze nimmt in der Kinder- und Jugendhilfe aktuell zu – nicht zuletzt aufgrund fachlicher Risikoabschätzungen und rechtlicher Regelungen. Prominente Beispiele hierfür sind Risikoeinschätzungen bei einer Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VIII) oder Feststellungsverfahren einer seelischen Behinderung (§ 35 a SGB VIII). Die Fachdiskussion und Praxis wird durch eine stark auf Risiken ausgerichtete Diagnostik und sehr unterschiedliche Diagnostikansätze geprägt. Unterscheiden lassen sich ein stärker medizinnaher, standardisierter, klassifikatorischer Diagnostikansatz und ein stärker sozialpädagogischer, einzelfallorientierter, rekonstruktiver Fallverstehensansatz.
Volltext:
PDFDOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2018.art23d