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Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79 a SGB VIII. Modellprojekt des Landes Niedersachsen erprobt Ansätze der Qualitätsentwicklung in Jugendämtern

Lisa Schwarzer

Abstract


Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde im Jahr 2012 Qualitätsentwicklung als rechtlich bindende Aufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Zur Umsetzung dieser rechtlichen Verpflichtung werden in ausgewählten Modelljugendämtern Niedersachsens neue Impulse der Qualitätsentwicklung erprobt und Empfehlungen zur Umsetzung erarbeitet.

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2018.art35d