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Editorial
Abstract
Liebe Leserinnen und Leser,
über die geschlossene Unterbringung wird in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland seit Langem gestritten. Die Befürworter heben die Verfehlungen und Gefährdungen der Kinder und Jugendlichen, die großen rechtlichen Hürden für Freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM) sowie den erzieherischen Anspruch der freiheitsentziehenden Maßnahmen hervor. Die Gegner verweisen auf die schwierige Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen, den gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, die Machtmissbrauchsvorfälle und Übergriffe in der geschlossenen Unterbringung sowie die Unmöglichkeit, eine eigenständige Lebensführung in einem Zwangskontext zu erlernen.
über die geschlossene Unterbringung wird in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland seit Langem gestritten. Die Befürworter heben die Verfehlungen und Gefährdungen der Kinder und Jugendlichen, die großen rechtlichen Hürden für Freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM) sowie den erzieherischen Anspruch der freiheitsentziehenden Maßnahmen hervor. Die Gegner verweisen auf die schwierige Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen, den gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, die Machtmissbrauchsvorfälle und Übergriffe in der geschlossenen Unterbringung sowie die Unmöglichkeit, eine eigenständige Lebensführung in einem Zwangskontext zu erlernen.
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2018.art54d