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Bedeutung der Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren. Interessenvertretung der Kinder durch Verfahrensbeistände und Mitarbeiter des Jugendamtes

Reinhard Prenzlow

Abstract


Der Verfahrensbeistand hat den Verfahrenspfleger in familiengerichtlichen Verfahren im Jahr 2009 ersetzt. Damit ergaben sich Konkretisierungen des gesetzlichen Aufgabenbereichs und Umstellungen für die MitarbeiterInnen im Jugendamt. Im Beitrag werden die Aufgaben des Verfahrensbeistands in unterschiedlichen Fallkonstellationen und die Kooperation mit dem Jugendamt beschrieben.

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/uj2018.art70d