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Der Beitrag des Leistungsprinzips zur Rechtfertigung sozialer Ungerechtigkeit

Helmut Heid

Abstract


Das Leistungsprinzip gilt als das Prinzip sozialer Verteilungsgerechtigkeit. Verteilt werden knappe Güter (darunter Lerngelegenheiten) auf Menschen und Menschen auf erstrebenswerte Positionen im Bildungs- und Beschäftigungssystem. Der vorliegende Beitrag geht von der These aus, dass es Leistung gar nicht gibt. Ganz unterschiedliche Verhaltensweisen können mit Bezug auf ein dafür unentbehrliches Beurteilungskriterium als Leistung bewertet werden. Das führt zu der Frage: Welche Verhaltensweise wird unter welchen Bedingungen - von wem - mit Bezug auf welches Kriterium - als Leistung anerkannt. Mit Antworten auf jede dieser Teilfragen lässt sich zeigen, dass das Leistungsprinzip ungeeignet ist, soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Definitionsmächtige Nutznießer jeweiliger Ungleichheitsstrukturen verwenden das von ihnen selbst konkretisierte Prinzip, um ihre eigenen Vorteile als leistungsgerecht zu legitimieren. Die Erziehung zur Leistungsbereitschaft trägt dazu bei, diese Funktion des Leistungsprinzips im Bewusstsein unterschiedlich davon Betroffener zu verankern.

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/vhn2012.art02d