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Heilpädagogik als Profession und als Disziplin

Karl-Ernst Ackermann

Abstract


In Erziehungswissenschaft und Sozialpädagogik wird in der Diskussion um die Klärung des theoretischen Selbstverständnisses schon seit längerer Zeit auf die Kategorien „Profession“ und „Disziplin“ zurückgegriffen. Im vorliegenden Beitrag wird die seit kurzem zu beobachtende Rezeption dieses Begriffspaares innerhalb der Heilpädagogik skizziert. Abgesehen davon, dass kontrovers diskutiert wird, ob es sich bei pädagogischen Berufen überhaupt um eine Profession handelt, zeichnet sich deutlich ab, dass die Tätigkeit von Heilpädagogen und Heilpädagoginnen einem „Mandat“ folgt. Diese für die heilpädagogische Profession typische Orientierung wirkt sich offensichtlich auch auf der argumentativen Ebene der Disziplin aus. Doch was auf der Ebene der heilpädagogischen Profession unverzichtbar sein mag (z. B. Orientierung an Anwaltschaft oder Stellvertretung), führt möglicherweise in der Disziplin zu Problemen. Dies kann jedoch nicht bedeuten, beispielsweise die „Praxisfigur“ der Anwaltschaft oder der Stellvertretung im Diskurs vorschnell zu streichen, vielmehr müsste nach den bisherigen Leistungen dieses Mandates auch für die Theoriebildung gefragt werden.

Volltext:

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