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Warum behinderte Männer besondere Bedürfnisse haben und Rehabilitation auf Geschlechtergleichheit zielt. Zum gleichheitsrechtlichen Auftrag der Pädagogik nach § 1 SGB IX
Abstract
Die Autorin zeigt anhand der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung behinderter Menschen auf, dass die Rehabilitation zum Abbau sowohl behinderungs- als auch geschlechtsspezifischer Diskriminierung verpflichtet ist. Um das Phänomen besser verstehen zu können, schlägt sie statt eines additiven, eindimensionalen Modells der „doppelten Diskriminierung“ ein Modell der „Achsen der Differenz“ vor, das offen lässt, in welcher Art Diskriminierungen kumulieren oder einander relativieren können.