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Trend: Menschenrecht auf inklusive Bildung

Heiner Bielefeldt

Abstract


Über die Inklusion - oder wie man herkömmlich sagt: Integration - von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in die Regelschule wird hierzulande seit Langem kontrovers diskutiert. Bekannt ist, dass Deutschland mit einer Quote von ca. 15 Prozent (bei erheblichen Differenzen zwischen einzelnen Bundesländern) im europäischen Vergleich einen sehr niedrigen Grad an inklusiver Beschulung aufweist. Wenn die Debatte über Inklusion jüngst an Dynamik gewonnen hat, so liegt dies vor allem an einer internationalen Menschenrechtskonvention, die inzwischen auch in Deutschland als rechtsverbindlich gilt, nämlich der UN-Konvention für die Rechte von Personen mit Behinderungen. Sie wurde im Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und ist nach der Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat Ende März 2009 in Deutschland rechtlich in Kraft getreten.

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DOI: http://dx.doi.org/10.2378/vhn2010.art06d