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Schulen zur Erziehungshilfe – inklusive Schulen?
Abstract
Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche, die Schulen zur Erziehungshilfe besuchen, werden in den Debatten über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) wenig thematisiert. Der Beitrag fragt, ob Schulen zur Erziehungshilfe als inklusive Schulen gelten können, da sie bereits zentrale Forderungen der BRK erfüllen. Dafür wird zunächst auf grundlegende pädagogische Aspekte von Inklusion eingegangen, um über eine rein institutionelle Diskussion hinauszuführen. Zudem wird aufgezeigt, welche Aufgaben in Übereinstimmung mit der BRK an Schulen zur Erziehungshilfe erfüllt werden. Dazu werden Elemente der BRK hinsichtlich ihrer Bedeutung für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche an Schulen zur Erziehungshilfe dargestellt. Um zu verdeutlichen, wie diese Schulen inklusiv arbeiten, werden relevante Exklusionserfahrungen verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher beschrieben. Abschließend wird gezeigt, wie vielschichtig die Aufgaben von Regelschulen sind, wenn sie sich auf die Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen einlassen. Es wird vorgeschlagen, Schulen zur Erziehungshilfe als Institutionen mit inklusiven Qualitäten mindestens so lange zu erhalten bis Regelschulen ebenso arbeiten.
Volltext:
pdfDOI: http://dx.doi.org/10.2378/vhn2013.art03d